„Ansprechen von Kindern“ – Handlungshilfen für Eltern


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Mitteilungen von Kindern über verdächtige Personen, die sie auf dem Weg zur oder von der Schule oder dem Kindergarten angesprochen haben, rufen regelmäßig besorgte Reaktionen von verunsicherten Eltern hervor, die Angst um ihre Kinder haben.

Das bloße Ansprechen von Kindern stellt für sich gesehen noch keine Straftat dar. Selbst das Anbieten von Süßigkeiten, Geld, Gegenständen muss nicht zwingend eine Vorbereitungshandlung zu einer Straftat sein, ebenso wenig wie das Fragen nach Orten, Plätzen oder Straßen.

Es könnte sich auch um eine unbedachte, jedoch unkluge Geste oder Frage eines Erwachsenen handeln.

Was können Mütter und Väter tun, um ihre Kinder zu schützen, ohne ihnen Angst zu machen?

Diese und weitere Fragen möchten wir in der allgemeinen Präventionsveranstaltung aufgreifen und mit Ihnen erörtern.

Das Angebot kann online stattfinden.

Ein Angebot in Kooperation mit dem Kommissariat Kriminalprävention.

Anmeldung:   Jonas Stieglitz, Tel. 02372/551-773

Leitung:        Petra Zindler, Kriminalhauptkommissarin Polizei Märkischer Kreis

Gebühr:        keine